Pegelverordnung Schwarzer Regen
Das Landratsamt Regen hat die Pegelverordung für den Schwarzen Regen überarbeitet. Für die Befahrung gilt nun der Durchschnittspegel des Vortages. Ob eine Befahrung erlaubt ist, kann online über die Internetseite des Landratsamtes abgefragt werden. Generell gelten folgende Mindestpegel: In der Zeit vom 15. April bis 15. Juni 62 cm, in der übrigen Zeit mindestens 58 cm. Der Bayerische Kanu-Verband empfiehlt einen Mindestpegel von 72 cm.
Dadurch erleichter sich nun die Planungssicherheit zum Paddeln auf dem Schwarzen Regen. Die Regelung gilt für den Flussabschnitt von Raitsäge bis Schnitzmühle. Übrigens: Das Betreten von Ufer und Kiesbänken ist verboten und der Flussabschnitt darf nur zwischen 10 und 18 Uhr befahren werden. Dabei müssen Schwimmweste und Helm getragen werden.
Mehr Informationen zum Schwarzen Regen
Link zur "Befahrung erlaubt-Info" des Landratsamts Regen
Link zum Pegel Sägmühle des Hochwassernachrichtendienst Bayern