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Schwarzer Regen

In Zwiesel entsteht durch Zusammenfluss von Großem Regen und Kleinem Regen der Schwarze Regen. Zwischen Regen und Viechtach durchfließt er eine abgelegene Landschaft, die gerne als „Bayerisch Kanada“ bezeichnet wird. Hier liegen die beiden bei Kanuten sehr beliebten Wildwasserabschnitte Bärenloch und Altriegel (Gumpenrieder Schwall). Für die beiden Abschnitte ist Erfahrung und Wildwasser-Ausrüstung erforderlich, im Bärenloch sind Rettungsweste und Helm Pflicht. Nach einem Laufabschnitt durch unbesiedeltes Gebiet, fließt er durch Teisnach. Im Ort ist die Papierfabrik Teisnach angesiedelt. Dort wird dem Fluss Wasser zur Versorgung der Papierfabrik entzogen. Weiter unterhalb nach Viechtach durchfließt der Schwarze Regen die beiden Stauseen Höllensteinsee und Blaibacher See.

Zur Befahrung des Schwarzen Regens gilt die "Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen".

  • Flussabschnitt: Raithsäge (Parkplatz, Fluss-km 153,1) bis Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5
  • Befahrungszeit: nur von 10 Uhr bis 18 Uhr
  • zugelassene Bootstypen: Kanus (Kajaks, Kanadier), Schlauch- und Ruderboote sowie sonstige Schwimmkörper. Die Boote und sonstige Schwimmkörper dürfen höchstens 4 Plätze haben und maximal 6 m lang sein.
  • Mindestpegel: in der Zeit vom 15. April bis 15. Juni eines Jahres mindestens 62 cm, in der übrigen Zeit mindestens 58 cm. Pegelempfehlung des Bayerischen Kanu-Verband: 72 cm.
  • Link zum Landratsamt Regen: Eine Befahrung ist möglich, wenn auf dieser Seite "Befahren erlaubt" erscheint.
  • Link zum Pegel Sägemühle: http://www.hnd.bayern.de/pegel/naab_regen/saegmuehle-15212700
  • Sicherheit: Beim Befahren des Schwarzen Regen im Bereich des sog. „Bärnloch“ sind Rettungswesten nach DIN EN 395 und Schutzhelme nach DIN 1385 zu tragen. Die Rettungswesten- und Helmpflicht beginnt ab Oberauerkiel bei Fluss-km ca. 144,0 (Ein- und Ausstiegsstelle) und endet nach der Brücke über dem Schwarzen Regen in Teisnach beim Parkplatz am Kreisverkehr bei Fluss-km ca. 135,1.
  • Ein- und Aussetzen und das Umtragen von Booten bei Wehranlagen ist nur an folgenden, im Gelände mit einem Schild gekennzeichneten Stellen zulässig:

- Raithsäge (Parkplatz)
- Oberauerkiel
- Schmalzgrub (Notausstieg)
- Wasserkraftanlage vor Firma Pfleiderer
- Kreisverkehr in Teisnach
- Marienthal
- Gumpenried
- Gumpenrieder Schwall (Notausstieg)
- Campingplatz (Gstadt)
- Campingplatz (Schnitzmühle)

  • Das Anlanden und Betreten der Kiesbänke und Inseln ist ganzjährig verboten.
  • Ordungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden.

 

download: Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

download: Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im Bereich des sog. "Bärnloch"