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Am Schwarzen Regen gilt jetzt der tagesaktuelle Durchschnittspegel

Wie das Landratsamt Regen mitteilt, wird künftig für eine Befahrung des Flusses von Raithsäge (Parkplatz, Fluss-km 153,1) bis Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5 nicht mehr der Durchschnittspegel (Sägmühle) des Vortages ausschlaggebend sein, sondern der Pegel des aktuellen Tages.

Vollzug Regen

In der Verordnung heißt es: „In der Praxis führte diese Umstellung (Pegel des Vortages) jedoch dazu, dass an Tagen an denen ein Durchschnittspegelstand von 62 cm (15.04.-15.06) bzw. 58 cm (übrige Zeit) bei weitem nicht erreicht wurde, eine Befahrbarkeit trotzdem möglich war, weil am Vortag der maßgebliche Durchschnittspegelstand erreicht wurde. Umgekehrt durfte an Tagen an denen die Pegelstände von 58 bzw. 62 cm während der Fahrzeit weitgehend erreicht wurden, keine Befahrung stattfinden, da der Durchschnittspegel am Vortag nicht erreicht wurde.

Das Landratsamt Regen gibt online über diesen Link www.hnd-daten.bayern.de/webservices/mwert.php Auskunft, ob die Befahrung des Schwarzen Regens erlaubt wird.

Hier kann das Schreiben des Landratsamtes Regen heruntergeladen werden.